Obwohl Inflation und Rezession täglich in aller Munde sind, sind die tatsächlichen Auswirkungen für spezielle Bereiche, wie den Versicherungsschutz von Hotels, nur Wenigen bekannt.
Entscheidend für die Entschädigungsleistung ist neben der Schadenhöhe auch der Wert des gesamten versicherten Gegenstandes, der so genannte Versicherungswert. Wenn also die Inflation die Kosten für eine Neubeschaffung (nach einem Schaden) in die Höhe treibt, dann lohnt auch ein regelmäßiger Blick in die versicherten Werte, ob der durch den Versicherer zu leistende Ersatz auch wirklich ausreichend ist.
Nicht nur die Inflation (mit besonderen Auswirkungen, wie massiv gestiegenen Baukosten) verändert den passenden Versicherungswert. Jede Neuanschaffung und jede Investition tut ihr übriges. Daher spart man vielleicht Versicherungsprämien, wenn die tatsächlichen Werte nicht bekannt sind oder mitgeteilt werden, das kann aber im Schadensfall ein großes, eventuell existenzbedrohendes Problem werden.
Versicherungsnehmer sollten daher darauf achten, dass in ihre Versicherungsverträge eine gleitende Neuwertversicherungsklausel beinhalten. Diese verpflichtet nämlich den Versicherer, auf Basis von Preis-Indizes den Versicherungswert an die Marktsituation anzupassen. Aber Vorsicht, solche Klauseln ersetzen nicht die Pflicht Neuanschaffungen zu melden.
Neuanschaffung und Investitionen zeitnah dem Versicherer mitteilen
Gerade während Corona haben viele Hotels die gastfreie Zeit genutzt und kräftig investiert. Leider wird dabei oft vergessen, dass sich wahrscheinlich der Versicherungswert durch die Investitionen verändert hat und dieser muss umgehend Ihrem Versicherungspartner mitgeteilt werden. Unterschieden werden muss auch zwischen Einkaufspreisen, bei denen Sie für Ihr Inventar (z.B. die neuen TV-Geräte) einen Messerabatt eingeheimst haben. Da dieser im Falle einer Neuanschaffung vermutlich nicht zur Verfügung steht, muss der tatsächliche Neuwert stets aktuell bekannt sein und dem Versicherer mitgeteilt werden.
Verantwortlich für den korrekten Versicherungswert ist der Versicherungsnehmer, der vom HogaProtect Team natürlich unterstützt und beraten wird.
Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels: