Betriebsunterbrechung im Hotel: Wann zahlt Ihre Versicherung – und wann nicht?

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Ihr Hotelbetrieb steht plötzlich still – was nun?


Ein Wasserschaden, ein Brand oder Sturmschäden – Betriebsunterbrechungen passieren schneller als gedacht. Doch nicht jeder Schaden ist auch versichert. Wir zeigen Ihnen, wann Ihre Police zahlt – und wann nicht.

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung – und wofür brauchen Hotels sie?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Hotels gegen finanzielle Einbußen ab, wenn der Betrieb durch bestimmte versicherte Ereignisse gestört wird. Dazu zählen z. B. Feuer, Leitungswasserschäden oder Sturmschäden. Versichert sind meist die laufenden Fixkosten und der entgangene Gewinn (Rohertrag).

Doch aufgepasst
: Ohne klaren Ertragsausfall zahlt die Versicherung oft nicht. Entscheidend ist nicht nur die Betriebsunterbrechung an sich, sondern ob dabei wirklich ein messbarer Ertragsausfall entsteht.

Wann zahlt die Versicherung – und wann eben nicht?

Beispiel aus der Praxis:

Ein Leitungswasserschaden macht gleich mehrere Zimmer unbenutzbar. Wenn Gäste einfach auf andere freie Zimmer umgebucht werden, entsteht kein echter Ausfall – und die Versicherung zahlt nicht.

Anders sieht’s aus, wenn in genau diesem Zeitraum zum Beispiel eine Messe stattfindet, die Ihr Hotel normalerweise auslastet. Können Sie das mit Buchungszahlen der letzten Jahre belegen, liegt ein echter Ertragsausfall vor – und der Versicherer prüft den Fall entsprechend und leistet bei positiver Prüfung entsprechend des Versicherungsvertrages.

Nur wenn Sie einen nachweisbaren Ertragsausfall haben, springt die Police ein. Wichtig: Das muss dokumentierbar sein – etwa durch Buchungszahlen aus Vorjahren.

Versicherte Ursachen sind zum Beispiel:

  • Feuer
  • Leitungswasserschäden
  • Sturm oder Hagel

Es gibt aber auch Situationen, in denen Ihr Betrieb eingeschränkt ist – die Versicherung aber nicht greift, weil kein versicherter Schaden vorliegt.

Nicht versichert sind in der Regel (ohne Zusatzpolicen):

  • Stromausfall ohne Sachschaden
  • Streik Ihrer Mitarbeiter
  • IT-Ausfall (hier hilft ggf. eine Cyberversicherung)
  • Sperrung der Zufahrtstraße
  • Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen

Hier kommt es also stark auf die Vertragsdetails an – und darauf, welche Risiken wirklich mitversichert sind. Die Vertragswerke der Versicherer differieren in den Details oft stark; weshalb ein versierter Versicherungsmakler für Sie die beste Adresse ist, um einen umfassenden Marktüberblick und die für Sie optimalen Konditionen zu erhalten.

Jetzt unverbindlich prüfen lassen, ob Ihre Versicherung wirklich schützt.

Versicherungsfalle vermeiden: Darauf kommt es bei Ihrer Police wirklich an

Nicht jede Betriebsunterbrechungsversicherung ist gleich. Die Klauseln unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer – und oft sind genau die kritischen Punkte im Kleingedruckten versteckt. Ein branchenerfahrener Versicherungsmakler hilft Ihnen, diese Lücken zu erkennen – bevor sie im Ernstfall teuer werden.

Hotels entwickeln sich weiter – und Ihre Versicherung sollte mithalten. Neue Zimmer, geänderte Betriebsabläufe oder Modernisierungen können Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz haben.
Tipp: Lassen Sie Ihre Police jährlich von einem Experten mit Hotel-Erfahrung überprüfen.

Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten
Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung.

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