In der Welt der Hotellerie gibt es unzählige Risiken, die den reibungslosen Betrieb gefährden können. Ein Risiko, das in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus gerückt ist, ist der Brand durch das Laden von E-Bike-, E-Roller- und E-Scouter-Akkus. Für Hoteliers, die sich auf den Schutz ihres Betriebs und ihrer Gäste konzentrieren möchten, ist es entscheidend, die richtige Versicherung zu haben, die im Falle eines solchen Ereignisses greift. Denn solche Nachrichten will sicher niemand über sein Hotel oder die Ferienanlage lesen:
Zum Tagesschau-Bericht: Brand im Ferienhaus
Hoteliers müssen sichere Lademöglichkeit schaffen und das unbeaufsichtigte Laden im Hotelzimmer verbieten!
Hoteliers sind grundsätzlich verpflichtet, auf die Gefahren hinzuweisen, die mit der Lagerung und dem Aufladen von E-Mobility-Akkus verbunden sind. Dieser Hinweis dient nicht nur der Sicherheit aller Beteiligten, sondern auch der rechtlichen Absicherung des Hotelbetriebs. Zahlreiche Hotels bieten nicht nur für die E-Autos sichere Ladestationen an, sondern auch für E-Bikes, Scouter und Roller. Diese müssen zahlreiche Sicherheitsvorschriften erfüllen. U.a. müssen die Ladestationen in einem brandschutztechnisch abgetrennten Raum installiert werden und eine Brandmeldeanlage sollte den Raum überwachen.
Doch welche Versicherung hilft wirklich, wenn es trotzdem zu einem Hotelbrand durch eine Akkuladung kommt?
Wird der Schaden als Feuerschaden anerkannt, ist der Gebäudeversicherer in der Pflicht. Die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden, wenn er als Feuerschaden eingestuft wird. Diese spezielle Form der Versicherung deckt Schäden ab, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges verursacht werden.
Ein Brand, definiert als Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag, fällt somit unter den Schutz der Feuerversicherung. Das bedeutet, dass der entstandene Schaden durch die Versicherung gedeckt ist, unabhängig davon, ob die Batterie einem Gast oder dem Hotel gehört. Für Schäden am Inventar ist die Inhaltsversicherung zuständig. Die Versicherung kann die Leistung kürzen, wenn der Hotelier seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist und z.B. beschädigte Akkus weiter verwendet.
Was passiert, wenn ein Gästefahrrad den Brand auslöst?
Es wird jedoch besonders interessant, wenn das Fahrrad oder der Roller einem Gast gehört. In solchen Fällen kann der Feuerversicherer möglicherweise den Gast in Regress nehmen und sich die Schadenszahlung zurückholen. Wenn beispielsweise der Akku bereits beschädigt war, besteht sicher eine Mitschuld beim Gast. Dies unterstreicht die Bedeutung einer klaren Kommunikation und Richtlinien bezüglich der Lagerung und des Aufladens von Akkus für E-Fahrzeuge im Hotel.
Um Risiken zu minimieren, sollten Hoteliers darauf achten, dass die Lagerung und das Aufladen von Akkus in einem separaten Raum erfolgen. Dieser Raum sollte frei von Feuerlasten sein und stets mit geeignetem Löschmittel ausgestattet sein, um im Notfall schnell reagieren zu können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Feuerversicherung einen wesentlichen Schutz für Hoteliers bietet, um sich gegen die finanziellen Folgen eines Brands durch Akkuladung abzusichern. Es ist jedoch ebenso wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen und über die Risiken und Sicherheitsvorkehrungen aufzuklären, um solche Ereignisse möglichst zu verhindern. In einem sich ständig wandelnden Umfeld ist die Anpassungsfähigkeit der Schlüssel zum Schutz und zur Sicherheit des Hotelbetriebs und seiner Gäste. Informieren Sie auf jeden Fall Ihren Versicherer zur Sach– und Betriebshaftpflichtversicherung über die Anschaffung von Elektrofahrrädern oder die Einrichtung von Ladestationen für Akkus.
Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels: