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Ausgelöst durch verschiedene Hotelbrände werden aktuell zahlreiche Hotels auf die Einhaltung von Brandschutzvorschriften geprüft.
Wie uns ein Hotelbrand im Süden Deutschlands zeigt, sind Zwangsschließungen aufgrund Brandschutzmängeln mit zweierlei Maß zu messen. Bei einem Hotelbrand kamen 6 Menschen ums Leben, der Geschäftsführer wurde in Untersuchungshaft genommen.
Unternehmer im Gastgewerbe müssen diese Risiken sehr ernst nehmen. Schließlich vertrauen Ihre Gäste Ihnen Ihr Leben an.
Für uns als Versicherungsmakler für die Hotellerie ist es nicht ausreichend, Ihnen für Ihre Situation eine optimale Sachwert- oder Ertragsausfall-Versicherung anzubieten. Beide können Ihnen sehr wenig nutzen, wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass behördliche und gesetzliche Auflagen nicht eingehalten worden sind. In diesem Fall kommt es also nicht nur zur Betriebsschließung, sondern auch zur Leistungsfreiheit Ihres Versicherers.
Das ist der Fall, wenn die Berufsgenossenschaft zu Besuch kommt und eine Schließung oder Teilschließung wegen gravierender Brandschutzmängel droht. Die Liste der zu beachtenden Vorschriften unterschiedlichster Art ist endlos. Wo fängt man als Hotelier an und wo hört man auf? Tägliche Risikobegehungen zeigen, dass entscheidende Vorschriften oft nicht ausreichend beachtet werden.
Gerne verraten wir Ihnen, was Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite stehen lässt (zumindest was Ihre Versicherungsleistung angeht):
Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels:







