Ausgelöst durch verschiedene Hotelbrände werden aktuell zahlreiche Hotels auf die Einhaltung von Brandschutzvorschriften geprüft.
Wie uns ein Hotelbrand im Süden Deutschlands zeigt, sind Zwangsschließungen aufgrund Brandschutzmängeln mit zweierlei Maß zu messen. Bei einem Hotelbrand kamen 6 Menschen ums Leben, der Geschäftsführer wurde in Untersuchungshaft genommen.
Ein Hotelbrand kann einem Hotelier also nicht nur die Existenz, sondern vor allem auch Menschenleben kosten
Unternehmer im Gastgewerbe müssen diese Risiken sehr ernst nehmen. Schließlich vertrauen Ihre Gäste Ihnen Ihr Leben an.
Für uns als Versicherungsmakler für die Hotellerie ist es nicht ausreichend, Ihnen für Ihre Situation eine optimale Sachwert- oder Ertragsausfall-Versicherung anzubieten. Beide können Ihnen sehr wenig nutzen, wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass behördliche und gesetzliche Auflagen nicht eingehalten worden sind. In diesem Fall kommt es also nicht nur zur Betriebsschließung, sondern auch zur Leistungsfreiheit Ihres Versicherers.
Es kann also „brennen“, lange bevor es zu einem Feuer kommt.
Das ist der Fall, wenn die Berufsgenossenschaft zu Besuch kommt und eine Schließung oder Teilschließung wegen gravierender Brandschutzmängel droht. Die Liste der zu beachtenden Vorschriften unterschiedlichster Art ist endlos. Wo fängt man als Hotelier an und wo hört man auf? Tägliche Risikobegehungen zeigen, dass entscheidende Vorschriften oft nicht ausreichend beachtet werden.
Auflagen, die Sie als Hotelier aus versicherungstechnischer Sicht erfüllen müssen
Gerne verraten wir Ihnen, was Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite stehen lässt (zumindest was Ihre Versicherungsleistung angeht):
- Führen Sie alle 3- 5 Jahre eine Betriebsbegehung mit Ihrer Feuerwehr durch. Eine schriftliche Ausführung der Feuerwehr hilft Ihnen, Schadenpotential zu erkennen und zu minimieren. Im Gegenzug kann die Feuerwehr aufgrund der Ortskenntnis im Schadenfall schneller und wirkungsvoller handeln
- Laden Sie vor oder nach Abschluss Ihrer Hotelversicherungen einen Experten von Martens & Prahl Hoga Protect zu einer Risikobegehung ein. Wir analysieren mit Ihnen, welcher Prüfumfang aus versicherungstechnischer Sicht für Ihr Hotel erforderlich ist und erläutern Ihnen die unterschiedlichen Sichtweisen deutscher Versicherungsgesellschaften. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen umfangreichen Schadenverhütungsbericht.
- Planen Sie die verschiedenen Prüffristen für elektrische Anlagen in Ihren Kalendern mit ein, denn Elektrofachfirmen sind oft über Monate ausgebucht. Eine Übersicht der empfohlen Prüfintervalle stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels: