Die meisten Hoteliers führen eine Betriebsschließung oder vorrübergehende Betriebsstilllegung nicht sehr häufig durch. Daher haben wir eine Checkliste erstellt, was Sie auch aus Versicherungssicht bei einer Betriebsstillegung beachten müssen:
Während der Schließung hat der Versicherungsnehmer folgende Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
Die komplette Außenhaut des Objekts (Schlösser, Türen oder Fenster) ist verschlossen zu halten;
Teile der Energieversorgung (Elektrizität, Gas), die nicht zur Aufrechthaltung der Betriebsstätte genutzt werden, sind abzuschalten;
vorhandene Gefahrenmeldeanlagen, wie Brand- und/oder Einbruchmeldeanlagen, sind in Einsatzbereitschaft zu halten;
tägliche Kontrolle durch eine zuverlässige Person; Führung eines Kontrollnachweises, der dem Versicherer bei Bedarf vorgelegt werden kann;
Im Abstand von 5 m um das Gebäude sind brennbaren Materialien zu entfernen, vorhandene Müllbehälter im Außenbereich sind zu entleeren und entleert zu halten;
Das Gebäude ist gegen das Eindringen von unbefugten Personen zu sichern und der Außenbereich bzw. das Betriebsgelände ist in den Abend- und Nachtstunden zu beleuchten;
In den Wintermonaten ist das Leitungswassernetz gegen Frostschäden und gegen das Einfrieren der Leitungen zu schützen (Beheizung der Räume, elektrische Rohrheizungen oder Entleerung);
alle Räumlichkeiten sind ausreichend zu beheizen (mind. Thermostatstufe I); Bei Ölheizungen ist dafür zu sorgen, dass die Ölvorratsmenge so bemessen ist, dass die Betriebsmittel auch für langanhaltende extreme Frostperioden ausreichen;
flüssigkeitsführende Leitungssysteme in nicht beheizbaren Flächen und Räumlichkeiten (wie z.B. Leitungen von Solaranagen auf Dachböden) sind entweder durch elektrische Rohrheizungen gegen das Einfrieren zu schützen oder zu entleeren.