Merkblatt vorübergehende Betriebsstilllegung

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leeres bett im Hotel

Die meisten Hoteliers führen eine Betriebsschließung oder vorrübergehende Betriebsstilllegung nicht sehr häufig durch. Daher haben wir eine Checkliste erstellt, was Sie auch aus Versicherungssicht bei einer Betriebsstillegung beachten müssen:

  • Die komplette Außenhaut des Objekts (Schlösser, Türen oder Fenster) ist verschlossen zu halten;
  • Teile der Energieversorgung (Elektrizität, Gas), die nicht zur Aufrechthaltung der Betriebsstätte genutzt werden, sind abzuschalten;
  • vorhandene Gefahrenmeldeanlagen, wie Brand- und/oder Einbruchmeldeanlagen, sind in Einsatzbereitschaft zu halten;
  • tägliche Kontrolle durch eine zuverlässige Person; Führung eines Kontrollnachweises, der dem Versicherer bei Bedarf vorgelegt werden kann;
  • Im Abstand von 5 m um das Gebäude sind brennbaren Materialien zu entfernen, vorhandene Müllbehälter im Außenbereich sind zu entleeren und entleert zu halten;
  • Das Gebäude ist gegen das Eindringen von unbefugten Personen zu sichern und der Außenbereich bzw. das Betriebsgelände ist in den Abend- und Nachtstunden zu beleuchten;
  • In den Wintermonaten ist das Leitungswassernetz gegen Frostschäden und gegen das Einfrieren der Leitungen zu schützen (Beheizung der Räume, elektrische Rohrheizungen oder Entleerung);
  • alle Räumlichkeiten sind ausreichend zu beheizen (mind. Thermostatstufe I); Bei Ölheizungen ist dafür zu sorgen, dass die Ölvorratsmenge so bemessen ist, dass die Betriebsmittel auch für langanhaltende extreme Frostperioden ausreichen;
  • flüssigkeitsführende Leitungssysteme in nicht beheizbaren Flächen und Räumlichkeiten (wie z.B. Leitungen von Solaranagen auf Dachböden) sind entweder durch elektrische Rohrheizungen gegen das Einfrieren zu schützen oder zu entleeren.

 Hier steht das Merkblatt zum Download für Sie bereit: Merkblatt Betriebsstilllegung 

Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels: