Hier klicken, um den Inhalt von outlook.office365.com anzuzeigen.

Die schlechte Nachricht zuerst: Die meisten Betriebsschließungsversicherungen leisten im Falle einer behördlichen Schließung wegen des Corona Virus nicht. Das ist wirklich schlecht, denn behördlich veranlasste Betriebsschließungen sind leider in Zeiten von COVID-19 nicht mehr auszuschließen.
Alle Hotelkunden von Martens & Prahl HogaProtect, die unseren Empfehlungen zur Risikoabdeckung gefolgt sind, haben auch im Falle einer vom Corona Virus bedingten Betriebsschließung den vollen Versicherungsschutz.
Vielleicht ist es interessant zu wissen, dass diese Form der Versicherung nur für einige Branchen überhaupt angeboten wird. Hierzu zählen u.a. Hotels und Restaurants.
Die sogenannte Betriebsschließungsversicherung sorgt für diesen Versicherungsschutz, der jedoch im Wesentlichen nur bei folgenden Szenarien greift:
Die Versicherer beziehen sich in ihren Versicherungsbedingungen in der Regel auf das Gesetz und erwähnen eine Liste der namentlich genannten Krankheiten und Erreger in der Police.
Nicht versichert sind u.a.:
Martens & Prahl hat hierzu Befragung unter den Versicherern durchgeführt:
In den Betriebsschließungsversicherungen gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede, die entweder durch unterschiedliche Bedingungstexte oder durch kontroverse rechtliche Auffassung begründet sind. Fakt ist, dass der Erreger SARS-CoV-2/COVID-19 bisher in keiner der Policen genannt ist, da dieser erst zum 01.02.2020 in die Liste der meldepflichtigen Krankheiten aufgenommen wurde.
Argumentationen der Versicherer hierzu
Wenn ein Hotel unserer Empfehlung zur Abdeckung der Risiken vollumfänglich gefolgt ist, so hat dieses auch Versicherungsschutz für Betriebsschließungen infolge des Corona Virus. Das sind nahezu 99% unserer Hotelkunden.
Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels:







