Hotels, Gaststätten, Restaurants, Theater, Opernhäuser, Museen oder ähnliche Betriebe haben ein Interesse daran, ihre Haftung aus der Aufbewahrung von Garderoben zu versichern.
Versichert werden können im Rahmen der Garderobenversicherung mit Garderobenscheinen oder-marken die zur Aufbewahrung abgegebenen Garderobenstücke einschließlich Halstücher, Handschuhe und Brillen, Schirme, Stöcke sowie Handtaschen und ähnliche Behältnisse und deren Inhalt.
Nicht versichert sind Wertsachen, Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und sonstige Zahlungsmittel, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise und Schlüssel.