Die Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen Dritter wegen nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reisen.
Erleidet im Zusammenhang mit der Durchführung der Reise ein Gast einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden, haften Sie für daraus resultierende Schadenersatzansprüche, soweit Sie ein Verschulden trifft. Berechtigte Ansprüche werden durch den Haftpflichtversicherer beglichen; unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.
Denkbare Schadenfolgen sind zum Beispiel Arztkosten, Verdienstausfälle oder Schäden am Gepäck. Auch mit Aufwendungs- und Schadenersatzansprüchen wegen durch den Personen- oder Sachschaden entgangener, nutzloser Urlaubszeit ist zu rechnen.
Die Absicherung des reinen Erfüllungsschadens ist über die Betriebshaftpflichtversicherung jedoch nicht möglich.