FAQ

ALLGEMEINE FRAGEN

Was ist HOGA PROTECT?

HOGA PROTECT ist die auf Hotellerie und Gastronomie spezialisierte Marke und das Versicherungskonzept der Martens & Prahl Versicherungskontor GmbH Lübeck. Unter HOGA PROTECT entwickeln wir maßgeschneiderte Versicherungskonzepte, die eine bedarfsgerechte Absicherung der besonderen Risiken der Branche ermöglichen.

Das Konzept richtet sich gezielt an Hotels, Garni-Häuser, Pensionen, Resorts, Aparthotels und vergleichbare Beherbergungsbetriebe.

Wer steht hinter HOGA PROTECT?

HOGA PROTECT ist ein spezialisiertes Konzept der Martens & Prahl Versicherungskontor GmbH Lübeck – Teil der bundesweiten MARTENS & PRAHL Gruppe.

Als Partner der MARTENS & PRAHL Gruppe, die ebenfalls in Lübeck ihre Holding-Zentrale hat, verbinden wir persönlichen Service mit der Leistungskraft und dem Know-how einer international aufgestellten Maklergruppe. Dazu gehören über 90 mittelständische Versicherungsmakler mit über 1.000 Mitarbeitenden; Spezialisten für unterschiedlichste Versicherungsthemen und ein globales Experten-Netzwerk.

Wir setzen auf Werte, die seit über 125 Jahren das Handeln von MARTENS & PRAHL bestimmen: Vertrauen, Respekt und Verantwortungsbewusstsein.

Was unterscheidet den spezialisierten Versicherungsmakler HOGA PROTECT von einem klassischen Versicherungsmakler?

Hotels weisen eine besondere Kombination aus unterschiedlichen Risiken auf – insbesondere im Bereich der Sach-, Ertragsausfall-, Haftpflicht- und Cyberversicherung. Ein auf die Hotellerie spezialisierter Versicherungsmakler kennt die betrieblichen Abläufe, die typischen Schadenfälle und die besonderen Anforderungen der Branche und kann den notwendigen Versicherungsschutz gezielt darauf abstimmen.

HOGA PROTECT ist auf die besonderen Anforderungen der Hotellerie & Gastronomie spezialisiert.

Die Vorteile:
– Tiefes Branchenwissen
– Vertraut mit den betrieblichen Abläufen im Hotel
– Kenntnis typischer Schadenrisiken
– Schadenbegleitung, die Hotels entlastet
– Maßgeschneiderte Deckung statt Standardlösungen
– Erkennen und Reduzieren möglicher Deckungslücken

Wie kontaktiere ich das HOGA PROTECT Team?

Über die Website, per E-Mail oder Telefon. Auch die Vereinbarung eines Online-Gesprächstermins ist möglich. Alle Kontaktwege sind auf unserer Kontaktseite hinterlegt.

Das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei.

FRAGEN ZUR BERATUNG, ANALYSE & KOSTEN

Wie läuft eine Beratung bei HOGA PROTECT ab?

1. Erstgespräch & Bedarfsklärung
2. Analyse der bestehenden Hotelversicherungen inklusive Ermittlung von Risiken und möglicher Deckungslücken
3. Entwicklung und Ausarbeitung eines individuellen Versicherungsschutzes
4. Besprechung des Angebots sowie des Preis-Leistungs-Verhältnisses und möglicher Schwachstellen der bisherigen Absicherung
5. Umsetzung des gewünschten Versicherungskonzeptes
6. Regelmäßige Überprüfung & Anpassung der Policen

Was sollte ich zum Erstgespräch vorbereiten??

Hilfreich für das Erstgespräch sind insbesondere:

– bestehende Versicherungspolicen
– vollständige Angaben zum Hotelbetrieb
– Angaben zu Gebäuden, Inventar, Umsatz und weiteren relevanten Risikomerkmalen
– Informationen über geplante Umbauten, Investitionen oder Veränderungen des Betriebs
– Schadenerfahrungen der letzten Jahre, falls vorhanden

Sollten noch nicht alle Unterlagen vorliegen, ist selbstverständlich trotzdem ein Erstgespräch möglich.

Kann ich meine bestehenden Versicherungen mitbringen und prüfen lassen?

Ja, sehr gerne! HOGA PROTECT bietet eine professionelle Versicherungsanalyse.

Dabei prüfen wir unter anderem:
– mögliche Über- oder Unterversicherung
– bestehende Deckungslücken
– Versicherungsbedingungen und Deckungsumfang
– marktaktuelle Konditionen
– wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten
– Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Anpassung der Absicherung

Dabei geht es nicht ausschließlich um den Versicherungsbeitrag. Entscheidend ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Versicherungsschutz, Vertragsbedingungen, Selbstbehalten und Versicherungsprämie.

Häufig lassen sich nicht nur wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten – beispielsweise durch die gezielte Vereinbarung von Selbstbeteiligungen – identifizieren. Im Vordergrund steht vor allem, Deckungslücken zu erkennen und bestehende Absicherungen an die tatsächlichen Risiken des Hotelbetriebs anzupassen.

Was kostet die Beratung?

Das Erstgespräch, die Analyse sowie die unverbindliche Angebotserstellung sind für Hotels grundsätzlich kostenfrei.

Bei Sonderkonstellationen oder weitergehenden Beratungsleistungen kann auch eine Honorarberatung vereinbart werden. Sollte im Einzelfall eine gesonderte Vergütungsvereinbarung vorgesehen sein, wird dies vorab transparent vereinbart.

Wie wird der Versicherungsmakler vergütet?

In der Regel erfolgt unsere Vergütung über eine Courtage des Versicherers, die bereits in der Versicherungsprämie berücksichtigt ist.

Alternativ kann im Einzelfall eine Honorarberatung bzw. eine gesonderte Vergütungsvereinbarung erfolgen. In diesen Fällen kann die Vermittlung auf Basis courtagefreier Versicherungstarife erfolgen. Über die jeweilige Form der Vergütung informieren wir selbstverständlich vorab transparent.

Was kostet eine Hotelversicherung?

Die Kosten hängen unter anderem von Betriebsart, Größe, Bauweise, Ausstattung, Umsatz, Lage, Schadenhistorie und individuellem Risikoprofil des Hotels ab.

Ein kleiner Familienbetrieb hat beispielsweise andere Risiken und Versicherungssummen als ein Resort mit Spa, Restaurant und umfangreicher Veranstaltungstätigkeit.

Als spezialisierter Versicherungsmakler erstellt HOGA PROTECT individuelle Angebotsvergleiche und prüft, wie sich Versicherungsschutz, Versicherungsbedingungen, Selbstbehalte und Prämien sinnvoll aufeinander abstimmen lassen..

FRAGEN ZUR HOTELVERSICHERUNG

Warum sollte ich meine Hotelversicherungen regelmäßig überprüfen lassen?

Weil sich der Hotelbetrieb und damit auch seine Risiken laufend verändern können. Umbauten, Investitionen, steigende Sachwerte und Umsätze, neue technische Anlagen oder zusätzliche Angebote wie Wellness & Spa, Gastronomie, E-Ladesäulen oder Photovoltaikanlagen können Auswirkungen auf den benötigten Versicherungsschutz haben. Gleichzeitig verändern sich Versicherungsprodukte, Bedingungen und Marktpreise.

Eine regelmäßige Prüfung hilft dabei:

Unterversicherung frühzeitig zu erkennen
– Deckungslücken aufzudecken
– unnötige Kosten zu vermeiden
– den Versicherungsschutz bedarfsgerecht an die Gegebenheiten im Hotel anzupassen
– bestehende Verträge mit aktuellen Möglichkeiten am Versicherungsmarkt zu vergleichen

Auch eine regelmäßige Überprüfung kann eine Unterversicherung oder Deckungslücke nicht vollständig ausschließen. Sie hilft jedoch dabei, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und den Versicherungsschutz fortlaufend an den tatsächlichen Bedarf des Hotelbetriebs anzupassen.

HOGA PROTECT übernimmt die laufende Betreuung und regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes.

Reichen Standard-Gewerbeversicherungen für Hotels aus?

Standardlösungen reichen für die besonderen Anforderungen eines Hotels häufig nicht aus. Hotels vereinen eine Vielzahl unterschiedlicher Risiken, zum Beispiel:

– hohe Personenfrequenz durch Gäste
– besondere Haftungsrisiken gegenüber Übernachtungs- und Tagesgästen
– Wellness-, Spa- und Fitnessbereiche
– umfangreiche Technik und Elektronik
– Verderb- und Kühlrisiken
– saisonal stark schwankende Umsätze
– hohe Abhängigkeit von Online-Buchungssystemen und Gästedaten
– hohe finanzielle Auswirkungen längerer Betriebsunterbrechungen

Standardlösungen decken diese Besonderheiten häufig nicht ausreichend oder nicht bedarfsgerecht ab. Deshalb sollte der Versicherungsschutz auf den jeweiligen Hotelbetrieb und seine individuellen Risiken abgestimmt werden.

Welche Risiken sind für Hoteliers besonders kritisch?

Zu den typischen und potenziell besonders folgenreichen Risiken zählen:

– Brand- und Leitungswasserschäden
– Betriebsunterbrechungen und daraus resultierende Ertragsausfälle
– Haftpflichtansprüche von Gästen und sonstigen Dritten
– Cyberangriffe, Datenverluste und Ausfälle von IT-Systemen
– Schäden an technischen Anlagen und Betriebseinrichtungen
– Elementarschäden wie Starkregen und Überschwemmung

Welche Risiken für einen Betrieb besonders relevant sind, hängt immer vom individuellen Hotelkonzept ab.

Welche Versicherungen sind für Hotels besonders wichtig?

Zu den zentralen Absicherungen gehören – abhängig vom jeweiligen Hotelbetrieb:

– Betriebshaftpflichtversicherung
– Sachversicherungen für Gebäude und/oder Betriebseinrichtung und Vorräte
– Elementarschadenversicherung
– Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfallversicherung
– Cyberversicherung
– Versicherung für Firmenfahrzeuge, E-Bikes, Shuttles oder Golfcarts
– Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung

Je nach Hotel individuell sinnvoll oder erforderlich sind unter anderem:

– Elektronik- und Technikversicherung
– Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung
– Absicherung besonderer Betreiberhaftpflichtrisiken, z. B. für Photovoltaikanlagen
– D&O-Versicherung
– Vertrauensschadenversicherung
– Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung bei Bau- und Umbaumaßnahmen

Welche Versicherungen tatsächlich benötigt werden, sollte immer anhand des konkreten Hotelbetriebs geprüft werden.

Gibt es spezielle Lösungen für kleine Hotels oder Hotelgarni?

Ja. Auch kleinere Betriebe profitieren von passgenauen und wirtschaftlichen Versicherungslösungen ohne unnötige Mehrleistungen.

Entscheidend ist nicht allein die Größe des Hotels, sondern das individuelle Risikoprofil. So können auch kleinere Häuser beispielsweise durch hohe Sachwerte, eine starke Abhängigkeit vom laufenden Betrieb oder besondere technische Einrichtungen erhebliche Risiken aufweisen.

Ziel ist ein Versicherungsschutz, der zum tatsächlichen Bedarf des jeweiligen Hotels passt – ohne unnötige Mehrleistungen..

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung und wofür braucht ein Hotel sie?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Hotels gegen die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung ab, wenn diese durch ein versichertes Ereignis verursacht wird. Dazu können beispielsweise Feuer, Leitungswasser- oder Sturmschäden gehören.

Versichert ist – abhängig vom vereinbarten Versicherungsumfang – insbesondere der Unterbrechungsschaden, der sich aus dem entgangenen Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten während der Betriebsunterbrechung ergibt.

Gerade für Hotels können längere Betriebsunterbrechungen erhebliche finanzielle Folgen haben. Personal-, Finanzierungs-, Miet- und weitere Fixkosten laufen häufig weiter, obwohl Zimmer oder ganze Hotelbereiche nicht genutzt werden können.

Entscheidend für die Versicherungsleistung sind das versicherte Ereignis, eine daraus resultierende versicherte Betriebsunterbrechung sowie der tatsächlich entstandene versicherte Unterbrechungsschaden.

Lesen Sie hierzu auch unseren Blog: „Betriebsunterbrechung im Hotel: Wann zahlt die Versicherung?“

Wie werden Hotels bei einem Betreiberwechsel versichert?

Bei einem Betreiberwechsel sollte der gesamte Versicherungsschutz inhaltlich überprüft werden.

Betreiberkonzept, Gesellschaftsstruktur, Umsatz, Mitarbeiterzahl, Inventarwerte und weitere Risikomerkmale können sich ändern und Anpassungen der bestehenden Versicherungsverträge erforderlich machen.

Nicht zwangsläufig müssen dabei sämtliche Versicherungsverträge neu abgeschlossen werden. Abhängig von der konkreten Konstellation können bestehende Verträge gegebenenfalls fortgeführt oder übernommen werden. Entscheidend ist, frühzeitig zu prüfen, welche Verträge weiterhin zum neuen Betreiber und dessen Risikosituation passen und wo Anpassungen oder neue Lösungen erforderlich sind.

HOGA PROTECT begleitet Betreiberwechsel und unterstützt dabei, den Versicherungsschutz möglichst nahtlos auf die neue Situation abzustimmen.

Wie wichtig ist für ein Hotel eine Cyberversicherung?

Eine Cyberversicherung gehört heute zu den wichtigen Bausteinen eines umfassenden Versicherungskonzeptes für Hotels.

Hotels verarbeiten eine Vielzahl sensibler Gäste-, Buchungs- und Zahlungsdaten und sind gleichzeitig stark von funktionierenden IT-, Buchungs- und Kommunikationssystemen abhängig. Ein Cyberangriff kann deshalb nicht nur einen Datenschutzvorfall verursachen, sondern auch den laufenden Hotelbetrieb erheblich beeinträchtigen.

Je nach Versicherer und vereinbartem Versicherungsumfang kann eine Cyberversicherung unter anderem Schutz bieten für:

– Eigenschäden und Kosten im Zusammenhang mit einem Cybervorfall, beispielsweise für IT-Forensik, Krisenmanagement und Datenwiederherstellung
– Kosten und Unterstützung im Zusammenhang mit Datenschutzvorfällen und gesetzlichen Informations- und Meldepflichten
– Haftpflichtansprüche Dritter aufgrund versicherter Cyber- oder Datenschutzereignisse
– finanzielle Folgen einer versicherten Cyber-Betriebsunterbrechung
– professionelle Unterstützung und Assistance durch spezialisierte IT-, Datenschutz- und Krisenexperten

Der konkrete Leistungsumfang unterscheidet sich teilweise erheblich zwischen den einzelnen Versicherern und Tarifen. Deshalb ist bei der Cyberversicherung nicht nur die Versicherungssumme oder Prämie entscheidend, sondern insbesondere die Qualität und Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen.

HOGA PROTECT vergleicht unterschiedliche Cyberlösungen und stimmt den Versicherungsschutz auf die individuellen IT-Strukturen und Risiken des jeweiligen Hotelbetriebs ab.

Bietet HOGA PROTECT auch Absicherung schon vor der Eröffnung für Neubauten und Umbauten?

Ja. Bereits vor der Hoteleröffnung können erhebliche Risiken entstehen. Deshalb sollte der Versicherungsschutz nicht erst mit dem ersten Gast beginnen.

Für Neu- und Umbauten sowie Hotelneueröffnungen bietet sich eine frühzeitige Betrachtung im Rahmen eines sogenannten Pre-Opening-Konzeptes an.

Dabei prüfen wir unter anderem den Versicherungsschutz während der:
– Bauphase
– Umbauphase
– Einrichtungsphase
– Pre-Opening-Phase
– anschließende Betriebsphase

Je nach Projekt können beispielsweise Sach-, Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und weitere Versicherungen bereits vor der eigentlichen Hoteleröffnung erforderlich oder sinnvoll sein.

Wichtig ist zudem der rechtzeitige und möglichst nahtlose Übergang in die späteren Betriebsabsicherungen – insbesondere Sach-, Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfall-, Betriebshaftpflicht- und weitere betriebliche Versicherungen.

Über Details, Inhalte und Kosten informieren wir Sie unverbindlich.

Was muss bei einem Um-, An- oder Neubau beachtet werden?

Um-, An- und Neubauten können den bestehenden Versicherungsschutz eines Hotels erheblich verändern. Deshalb sollte der Versicherungsmakler möglichst bereits vor Beginn der Baumaßnahmen eingebunden werden.

Zu prüfen sind insbesondere:
– Art, Umfang und Kosten der geplanten Baumaßnahmen
– Auswirkungen auf Gebäude-, Inventar- und Versicherungssummen
– zusätzl. Versicherungsschutz für Bauleistungen und Bauherrenhaftpflichtrisiken
– Veränderungen des Brand-, Leitungswasser- und sonstigen Sachrisikos
– neue technische Anlagen oder Nutzungsänderungen
– der Versicherungsschutz für bereits angelieferte oder eingebaute Einrichtungen
– der Übergang vom Bau- bzw. Umbauzustand in den regulären Hotelbetrieb

Gerade bei größeren Umbauten oder Erweiterungen sollte der Versicherungsschutz deshalb vor Beginn der Arbeiten überprüft und während des Projektes an den jeweiligen Baufortschritt angepasst werden.

Bei Neubauten und umfangreichen Umbaumaßnahmen kann zudem ein frühzeitig abgestimmtes Pre-Opening-Konzept sinnvoll sein, damit Bau-, Einrichtungs-, Pre-Opening- und spätere Betriebsphase möglichst nahtlos ineinandergreifen.

Wozu dient eine Revision der elektrischen Anlagen und wie oft ist sie notwendig?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel gehören zu den wesentlichen technischen Risiken eines Hotels. Regelmäßige Prüfungen dienen dazu, Mängel frühzeitig zu erkennen, die Betriebssicherheit zu erhöhen und Brand- sowie Personenschäden durch fehlerhafte elektrische Anlagen zu vermeiden.

Welche Prüfungen erforderlich sind und in welchen Abständen sie durchgeführt werden müssen, hängt unter anderem von der Art der elektrischen Anlage bzw. der Betriebsmittel, den betrieblichen Gegebenheiten und den jeweils geltenden Vorschriften ab. Auch Versicherungsverträge können besondere Anforderungen an die Prüfung elektrischer Anlagen enthalten.

Hoteliers sollten deshalb nicht nur auf die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Prüfpflichten achten, sondern auch die Anforderungen ihres Versicherungsvertrages kennen und dokumentieren, dass notwendige Prüfungen fristgerecht durchgeführt und festgestellte Mängel beseitigt wurden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag: „Elektrische Prüfungen im Hotel rechtssicher erfüllen“.

Wie kann es zu einer Unterversicherung in der Sachversicherung kommen?

Eine Unterversicherung kann entstehen, wenn die vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr dem tatsächlichen Versicherungswert entspricht. Gerade bei Hotels können sich die Werte im Laufe der Jahre erheblich verändern.

Mögliche Ursachen sind beispielsweise:

– wertsteigernde Renovierungen, Modernisierungen oder Umbauten
– Erweiterungen des Hotelbetriebs oder neu hinzukommende Gebäude und Betriebseinrichtungen
– Investitionen in Inventar, Technik, Wellness-, Spa- oder Gastronomiebereiche
– gestiegene Bau-, Material- und Wiederherstellungskosten
– eine ursprünglich nicht ausreichend ermittelte Versicherungssumme

Neu hinzukommende Risiken und wertsteigernde Veränderungen sollten deshalb regelmäßig an den Versicherungsmakler gemeldet werden. Gleichzeitig sollte überprüft werden, ob die bestehenden Versicherungssummen weiterhin zum tatsächlichen Risiko passen.

Insbesondere nach dem Erwerb eines Gebäudes kann eine fachgerechte Wertermittlung sinnvoll sein, wenn keine belastbare Ermittlung des Wiederaufbauwertes vorliegt. Je nach Objekt und Versicherungskonzept kann hierzu auch die Bewertung durch einen Sachverständigen bzw. Wertgutachter erforderlich oder empfehlenswert sein.

Wozu benötige ich eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den zentralen Absicherungen eines Hotels. Sie schützt den Hotelbetrieb vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzansprüche Dritter und wehrt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes unberechtigte Ansprüche ab.

Typische Haftungsrisiken entstehen beispielsweise, wenn Gäste oder andere Dritte im Hotel zu Schaden kommen oder deren Eigentum beschädigt wird. Aufgrund der hohen Personenfrequenz und der vielfältigen Angebote eines Hotels – von Beherbergung und Gastronomie bis hin zu Wellness, Fitness oder Veranstaltungen – können die Haftungsrisiken entsprechend umfangreich sein.

Hinzu kommen besondere gesetzliche Haftungsregelungen für Beherbergungsbetriebe. Die §§ 701 ff. BGB regeln unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung des Gastwirts für eingebrachte Sachen des Gastes.

Der konkrete Versicherungsschutz sollte deshalb auf die Leistungen und betrieblichen Besonderheiten des jeweiligen Hotels abgestimmt werden. Zusätzliche Angebote und Risiken – beispielsweise Veranstaltungen, Spa-Bereiche, Shuttleservices, E-Ladesäulen oder Photovoltaikanlagen – sollten bei der Gestaltung des Haftpflichtschutzes berücksichtigt werden.

Was sollte bei einer Insolvenz beachtet werden?

Eine Insolvenz kann erhebliche Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge und den Versicherungsschutz eines Hotelbetriebs haben. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der konkreten Situation ab – beispielsweise davon, ob der Betrieb fortgeführt, verkauft, vorübergehend geschlossen oder endgültig eingestellt wird.

Wichtig ist insbesondere, frühzeitig zu klären:

– welche Versicherungsverträge weiterhin benötigt werden
– ob und in welchem Umfang der Hotelbetrieb fortgeführt wird
– ob sich Versicherungsnehmer, Betreiber oder Eigentumsverhältnisse ändern
– wie mit offenen Versicherungsprämien umzugehen ist
– ob Versicherungssummen und versicherte Risiken an eine veränderte Nutzung angepasst werden müssen
– welcher Versicherungsschutz bei einer vorübergehenden Betriebsstilllegung erforderlich bleibt
– wie der Versicherungsschutz bei einem Verkauf oder Betreiberwechsel fortgeführt bzw. neu geordnet werden kann

Versicherungsverträge sollten im Insolvenzfall daher nicht vorschnell gekündigt oder unverändert fortgeführt werden. Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Insolvenzverwaltung, Betreiber bzw. Eigentümer, Versicherungsmakler und Versicherern ist sinnvoll, um bestehende Risiken zu erfassen und unnötige Deckungslücken zu vermeiden.

HOGA PROTECT unterstützt bei der Analyse der bestehenden Versicherungsverträge und bei der Abstimmung des Versicherungsschutzes auf die jeweilige Situation.

FRAGEN ZUM SCHADENMANAGEMENT

Bietet HOGA PROTECT Schadenbegleitung im Ernstfall?

Ja. Gerade im Schadenfall zeigt sich der Wert eines spezialisierten Versicherungsmaklers.

HOGA PROTECT begleitet seine Kunden von der Schadenmeldung bis zum Abschluss des Schadenfalls. Dazu gehören – abhängig vom jeweiligen Schaden – unter anderem:

– Aufnahme und Meldung des Schadens an den Versicherer
– Unterstützung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
– Begleitung von Gutachterterminen und Schadenbesichtigungen
– Korrespondenz und Abstimmung mit Versicherern und weiteren Beteiligten
– Unterstützung bei der Ermittlung und Dokumentation des entstandenen Schadens
– Begleitung und Unterstützung bei der Geltendmachung berechtigter Versicherungsansprüche

Als Versicherungsmakler unterstützen und begleiten wir unsere Kunden im Schadenfall und vertreten ihre Interessen gegenüber dem Versicherer im Rahmen unserer Tätigkeit. Eine Garantie für die Anerkennung oder Regulierung eines Versicherungsanspruchs kann dabei selbstverständlich nicht gegeben werden.

Hotels erhalten während des gesamten Schadenprozesses professionelle Unterstützung und haben mit HOGA PROTECT einen Ansprechpartner an ihrer Seite.

Wie melde ich als HOGA PROTECT Kunde einen Schaden?

Ein Schaden kann schnell und unkompliziert gemeldet werden.

HOGA PROTECT bietet dafür drei einfache Wege:

1. Telefonisch: +49 451 160030

Direkte Unterstützung bei akuten Schäden, z. B. Wasser, Feuer, Einbruch, Stromausfall oder Cyberattacke. Ideal, wenn eine schnelle Reaktion und Abstimmung wichtig ist.

2. Per E-Mail an info@mp-hotel.de

Senden Sie uns eine kurze Schadenschilderung.
Hilfreich sind insbesondere folgende Angaben:
– Datum und Uhrzeit des Schadens
– Fotos und Videos
– betroffene Bereiche und genauer Schadenort, z.B. Hotelzimmer, Technikraum, Küche, Spa
– bereits eingeleitete Sofortmaßnahmen

3. Über unser Online-Schadenformular

Über die HOGA PROTECT Website können Schäden über unser Schadenformular gemeldet werden.

Was sollte ein Hotel unmittelbar nach einem Schaden tun?

Die Sicherheit von Gästen und Mitarbeitern hat immer oberste Priorität. Anschließend sollten – soweit möglich und zumutbar – Maßnahmen getroffen werden, um eine weitere Vergrößerung des Schadens zu verhindern.

Dazu gehören beispielsweise:

– bei akuter Gefahr Feuerwehr, Polizei oder andere Rettungskräfte verständigen
– Schadenstelle sichern
– notwendige Sofort- und Schadenminderungsmaßnahmen einleiten
– Schaden durch Fotos und Videos dokumentieren
– beschädigte Gegenstände möglichst nicht vorschnell entsorgen
– relevante Belege, Rechnungen und Kosten dokumentieren
– Das HOGA PROTECT Team möglichst frühzeitig informieren

Bei größeren Schäden empfiehlt es sich, wesentliche Sanierungs-, Reparatur- oder Entsorgungsmaßnahmen – soweit die Situation dies zulässt – vorab mit uns und dem Versicherer bzw. Sachverständigen abzustimmen.

Gibt es Unterstützung bei Großschäden?

Ja. Gerade bei größeren oder existenzbedrohenden Schäden – beispielsweise nach einem Brand, einem schweren Leitungswasserschaden oder einer längeren Betriebsunterbrechung – ist eine professionelle Schadenbegleitung besonders wichtig.

Bei solchen Schäden müssen häufig zahlreiche Beteiligte koordiniert werden: Versicherer, Sachverständige, Sanierungsunternehmen, Behörden, Eigentümer, Betreiber und weitere Dienstleister.

HOGA PROTECT begleitet seine Kunden während des Schadenprozesses, unterstützt bei der Kommunikation mit den Beteiligten und bei der Aufbereitung der erforderlichen Schadenunterlagen.

Unser Ziel ist es, den Hotelbetrieb bestmöglich zu entlasten und unsere Kunden bei der Regulierung berechtigter Versicherungsansprüche professionell zu begleiten.