Golfcarts im Hotelbetrieb richtig versichern

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Mit dem Frühling und Sommer beginnt für viele Hotels, Resorts und Ferienanlagen die Hochsaison. Viele Betriebe setzen auf Golfcarts, um Gäste komfortabel zu transportieren und den internen Service zu optimieren. Die kleinen, wendigen Fahrzeuge sind ideal für weitläufige Hotelanlagen, da sie schnell und effizient eingesetzt werden können. Doch bei aller Bequemlichkeit gibt es wichtige rechtliche und versicherungstechnische Aspekte zu beachten.

Warum Golfcarts abgesichert werden müssen !!

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Golfcarts automatisch über die Betriebshaftpflichtversicherung eines Hotels abgesichert sind. Doch das ist nicht der Fall. Tatsächlich gelten Golfcarts, die schneller als 6 km/h fahren, als versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und unterliegen somit dem Pflichtversicherungsgesetz. Sie benötigen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Noch wichtiger wird diese Versicherungspflicht, wenn das Hotelgelände nicht rein privat genutzt wird. Sobald sich auch Gäste, Lieferanten oder andere Dritte auf dem Areal aufhalten, gilt es als (teil-) öffentliches Gelände. In solchen Fällen ist eine entsprechende Absicherung der Golfcarts unerlässlich, um unvorhersehbare Kosten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Risiko eines fehlenden Versicherungsschutzes

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie schnell ein unversichertes Golfcart zu erheblichen Problemen führen kann:

Ein Hotel betreibt ein weitläufiges Areal mit Hotelgebäuden, Restaurants und einem für Gäste zugänglichen Schwimmbad. Das Reinigungspersonal nutzt Golfcarts, um schnell von einem Bereich zum anderen zu gelangen. Beim Kreuzen eines beschränkt öffentlichen Weges kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem Radfahrer, der stürzt und sich verletzt. Neben den Sachschäden entstehen Personenschäden, für die das Hotel haftbar gemacht wird. Ohne die passende Versicherung muss der Hotelbetreiber den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Zudem können strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn gegen die Versicherungspflicht verstoßen wurde.

Die richtige Versicherungslösung für Ihr Hotel

Um solche Risiken zu vermeiden, sollten Hotels sicherstellen, dass ihre Golfcarts ausreichend versichert sind. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten ab und kann je nach Bedarf durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ergänzt werden.

Wichtige Fragen, die sich Hotelbetreiber stellen sollten:

  • Wird das Golfcart auf öffentlich oder teilöffentlich zugänglichen Flächen genutzt?
  • Fährt das Fahrzeug schneller als 6 km/h?
  • Welche Art von Versicherung ist notwendig, um finanzielle Risiken zu minimieren?

Lassen Sie sich beraten

Die Absicherung von Golfcarts im Hotelbetrieb ist ein Thema, das nicht unterschätzt werden sollte. Lassen Sie sich individuell beraten, um sicherzustellen, dass Ihr Hotel optimal geschützt ist. So können Sie den Komfort der Golfcarts weiterhin unbeschwert genießen – und Ihre Gäste ebenso!

Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten
Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung.