Vielleicht 5 Minuten Arbeitszeit, die nicht im Dienstplan stehen, weil die Übergabe zu lange gedauert hat? Oder gar 45 Minuten Arbeitszeit, weil die Hochzeitsfeier nicht –wie vereinbart – um 2.00 Uhr endete und Ihr zuverlässiger Oberkellner es nicht übers Herz brachte, die glückliche Gesellschaft ganz pünktlich ins Bett zu schicken?
Wir hören von unseren Kunden, dass ihnen nicht der eigentliche Mindestlohn, sondern die damit verbundenen bürokratischen Hürden und die überfallartigen Kontrollen durch Mitarbeiter des Zolls zu schaffen machen.
Lassen Sie sich wirkungsvoll unterstützen, insbesondere wenn der Zoll glaubt, einen Verstoß in Ihrem Betrieb festgestellt zu haben. Die Strafen können drakonisch sein- jeder Unternehmer muss sich auch in Fällen zur Wehr setzen können, in dem die Anklagen unberechtigt sind.
Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels: