Betriebsschließungsversicherung
Damit es auch danach weitergehen kann
Die Betriebsschließungsversicherung kommt für Kosten auf, die mit der Schließung eines Hotels entstehen. Die typischen Verbindlichkeiten eines Hotels, wie zum Beispiel Mieten, Pachten, Steuern, Abschläge, Versicherungen, und erst Recht Gehälter oder Löhne von Mitarbeitern müssen weiterhin gezahlt werden. Auch bereits produzierte und gelagerte Waren vernichten Behörden bei einer Betriebsschließung und für die anschließende Desinfektion des Betriebes muss der Betrieb ebenfalls aufkommen.
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine
besondere Form der Ertragsausfallversicherung.
Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen
einer behördlich angeordneten Betriebsschließung.
Selbst bei größter Sorgfalt können Sie nicht verhindern, dass Ihr Hotel von einer behördlichen Maßnahme zum Infektionsschutz betroffen ist und sogar geschlossen wird. Denn nach dem Infektionschutzgesetz sind den Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (z. B. Noroviren) oder Krankheitserreger (z.B. Salmonellen) weitreichende Befugnisse eingeräumt.
Leistungen Betriebsschließungsversicherung:
- Finanzieller Ausgleich für den Schließungsschaden, d.h. für den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Betriebskosten wie Miete oder Pacht
- Übernahme der Lohn- und Gehaltsaufwendungen infolge eines Tätigkeitsverbotes
- Ersatz des Waren- und Vorräteschadens sowie Übernahme der Kosten für die Brauchbarmachung oder Vernichtung von Waren und Vorräten
- Kosten für die Desinfektion des Hotels
- Kostenübernahme für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz
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