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Die D&O-Versicherung zählt zu den Berufshaftpflichtversicherungen. Im Gegensatz zu den Unternehmens- oder Betriebshaftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz nicht für außenstehende Dritte gedacht, sondern schützt den entscheidungsbefugten Mitarbeiter gegen Ansprüche, die persönlich gegen ihn gestellt werden.
Die “D&O-Versicherung” steht für Directors and Officers Liability Insurance.
Alle Personen, die in Unternehmen oder Organisationen wichtige Entscheidungen treffen, müssen mit einem hohen Haftungsrisiko leben. Im schlimmsten Fall haften Entscheider mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung versichert Prokuristen, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte gegen Schadenersatzforderungen innerhalb- und außerhalb des Unternehmens.
1. Ersatz eines berechtigten Vermögensschadens sowie die Übernahme der entsprechenden Prozesskosten
2. Abwehr unberechtigter Ansprüche (passive Rechtsschutzfunktion)
Entscheider können direkt für Fehlentscheidungen sowohl von ihrem eigenen Unternehmen in Anspruch genommen werden (z. B. vom Gesellschafter/ Inhaber) als auch von Dritten wie Kunden, Sozialversicherungsträgern, Behörden, Lieferanten usw.
In vielen Streitigkeiten obliegt es dem beklagten Vorstand oder Manager zu beweisen, dass sie oder er keine Pflichtverletzung begangen und seine Entscheidung mit angemessener Sorgfalt getroffen hat.
Wir sind für Sie da!







