Gesetzliche Änderungen 2025: Was die Hotellerie wissen muss

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Das Jahr 2025 bringt mehrere gesetzliche Neuerungen, die die Hotellerie betreffen. Diese Änderungen haben direkte Auswirkungen auf den Betrieb von Hotels und erfordern entsprechende Anpassungen.

Nachfolgend die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben.

Das bedeutet für Hotels:

  • Personalkosten: Höhere Lohnkosten für Mitarbeiter, die bisher den Mindestlohn erhalten haben.
  • Minijob-Grenze: Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 556 Euro pro Monat, um eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden abzudecken.

Änderungen im Meldewesen

Für deutsche Staatsangehörige entfällt ab 2025 die Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben. Für ausländische Gäste bleibt diese jedoch bestehen.

Das bedeutet für Hotels:

  • Verwaltungsaufwand: Reduzierter bürokratischer Aufwand und vereinfachter Check-in-Prozess für inländische Gäste.
  • Die korrekte Umsetzung der Meldepflicht für ausländische Gäste bleibt essenziell, um gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Neue Hotelklassifizierungskriterien

Die Europäische Hotelstars Union (HSU) hat für 2025 bis 2030 einen neuen Kriterienkatalog verabschiedet. Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Automatisierung werden stärker berücksichtigt.

Das bedeutet für Hotels:

  • Anpassung der Angebote: Hotels müssen ihre Ausstattung und Dienstleistungen an die neuen Standards anpassen, um ihre Sterneklassifizierung zu erhalten oder zu verbessern.
  • Investitionen: Mögliche Investitionen in nachhaltige Praktiken und digitale Technologien sind erforderlich, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Steigende Energiekosten

Der CO₂-Preis erhöht sich von 45 auf 55 Euro pro Tonne, was zu steigenden Kosten für Benzin, Heizöl, Gas und Strom führt.

Das bedeutet für Hotels:

  • Betriebskosten: Höhere Energiekosten belasten die Budgetplanung, insbesondere in Bereichen wie Heizung, Beleuchtung und Küche.
  • Preisanpassungen: Möglicherweise müssen Zimmerpreise angehoben werden, was Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit haben kann.

Pflicht zur E-Rechnung

Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten, sind ab 2025 verpflichtet, elektronische Rechnungen im Standard XRechnung oder ZUGFeRD zu nutzen. Ziel ist es, papierbasierte Prozesse zu reduzieren und die Effizienz zu steigern.

Das bedeutet für Hotels:

  • Umstellung der Prozesse: Hotels müssen gegebenenfalls ihre Abrechnungssysteme (Finanzbuchhaltung für den Erhalt und Property Management Software für den Versand von E-Rechnungen)  modernisieren.
  • Schulungen: Mitarbeiter sollten im Umgang mit neuen Rechnungstools geschult werden.

Herausforderungen und Chancen für die Hotellerie

Die gesetzlichen Änderungen ab 2025 bringen Herausforderungen, aber auch Chancen für die Hotellerie. Eine frühzeitige Vorbereitung und Anpassung sind essenziell, um den Betrieb effizient zu gestalten und am Markt erfolgreich zu bleiben.

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