Ob Lobby-Beleuchtung, Kaffeemaschine im Frühstücksraum oder Aufzug im Gästehaus: Elektrische Anlagen sind im Hotelbetrieb allgegenwärtig. Umso wichtiger ist es, dass sie zuverlässig, sicher und gesetzeskonform funktionieren. Neben der gesetzlichen Pflicht steht für Hoteliers der Schutz der Gäste und Mitarbeiter im Vordergrund, wodurch sich auch die Haftungsfrage im Ernstfall stellt.
Dieser Beitrag zeigt, welche Prüfungen im Hotel zwingend notwendig sind, welche Rolle Versicherungen spielen und warum E-Revisionen mehr sind als reine „Pflicht-Übungen“.
So erfüllen Sie DGUV Vorschrift 3 & VdS 3602 – und schützen Gäste, Mitarbeiter & Betrieb.
1. Gesetzliche Pflicht:
DGUV Vorschrift 3 – der Standard für Personenschutz
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet alle Betreiber – also auch Hoteliers – zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Ziel ist die Vermeidung von Personenschäden durch elektrische Unfälle. Grundlage ist § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Was ist zu prüfen – und wie oft?
Ortsveränderliche Geräte (z. B. Föhne, Wasserkocher, Bügeleisen in Hotelzimmern, Staubsauger, Kaffeemaschinen):
- Richtwert: alle 6 bis 24 Monate (je nach Gefährdungsbeurteilung)
- Empfehlung für Hotelbereiche:
- 6 Monate: Schwimmbadtechnik, Wassersauger, Unterwassersauger
- 12 Monate: Küchen- und Reinigungsgeräte
- 24 Monate: Bürogeräte, Zimmerausstattung
Ortsfeste Anlagen (z. B. Heizungsanlagen, BMA, Aufzüge, fest installierte Kühlschränke):
- Vor Inbetriebnahme, nach Reparatur oder Umzug: sofortige Prüfung
- Wiederkehrende Prüfung: spätestens alle 4 Jahre
Ablauf der DGUV-Prüfung:
- Sichtprüfung auf Beschädigungen
- Prüfung des Schutzleiters
- Isolationswiderstand messen
- Schutzleiter- und Berührungsstrom messen
- Funktionstest
- Dokumentation der Ergebnisse
Wichtig für Hoteliers: Diese Prüfungen dienen in erster Linie dem Personenschutz – ein zentrales Anliegen in einem Gästehaus mit wechselnden Personenströmen und vielfältigen Nutzungsszenarien.
2. Versicherungsrechtlich:
VdS-Klausel 3602 – Fokus auf Brandschutz
Viele Versicherer fordern zusätzlich zur gesetzlichen DGUV-Prüfung eine erweiterte Prüfung nach der Klausel 3602 (VdS 2871). Diese ergänzt die Sicherheitsprüfung um den Brandschutz, insbesondere in komplexeren oder größeren Gebäudestrukturen wie Hotels.
Was wird geprüft?
- Trafostationen inkl. Mittelspannungsschaltanlagen
- Schaltanlagen, Verteiler
- Sichtbare Teile elektrischer Installationen (z. B. in Maschinenräumen, Küche)
- Kabel- und Leitungsanlagen (auch Photovoltaikanlagen)
Spezielle Messungen & Prüfungen:
- Thermografie zur Erkennung von Überhitzung (z. B. bei Sicherungen, Klemmen, Kabelbündeln)
- Isolationswiderstandsmessung bei 50 % der Endstromkreise
- Schleifenwiderstand & RCD-Messungen
- Funktionsprüfungen nach VDE 0105-100/A1
- Strommessungen bei stark elektronisch genutzten Anlagen (z. B. Hotelküchen, EDV)
Besonderheit: Die Messungen aus der DGUV-Prüfung werden als Grundlage genommen – es folgt eine stichprobenartige Vertiefung.
3. Prüfverantwortung: Wer darf prüfen?
- DGUV-Prüfungen: durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Aufsicht
- VdS-Prüfungen: durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen
Ein qualifizierter Dienstleister sollte beide Prüfarten anbieten können – für eine effiziente, rechtssichere Durchführung.
4. Sicherheit ist kein Zufall – sondern Pflicht & Verantwortung
Für Hoteliers steht viel auf dem Spiel: Das Vertrauen der Gäste, die Sicherheit des Personals, der störungsfreie Betrieb – und nicht zuletzt der Versicherungsschutz im Schadensfall. E-Revisionen schützen nicht nur Menschen, sondern auch das Hotelvermögen.
Vorteile auf einen Blick:
- Rechtssicherheit gegenüber Berufsgenossenschaften und Behörden
- Nachweis für Versicherer bei Schadenfällen
- Schutz vor Personenschäden und Bränden
- Planungssicherheit durch klar definierte Prüfintervalle
Unser Tipp für Hoteliers:
Stellen Sie sicher, dass:
- alle Prüfungen fristgerecht erfolgen
- ein Prüfplan mit Gefährdungsbeurteilung vorliegt
- Ihre Dienstleister sowohl DGUV- als auch VdS-konform prüfen
- alle Maßnahmen sauber dokumentiert sind – idealerweise digital
Wichtiger Hinweis:
Die in diesem Beitrag genannten Fristen und Empfehlungen basieren auf branchenüblichen Richtwerten. Behördliche Auflagen oder gesetzliche Vorgaben können abweichen und sind im Einzelfall immer vorrangig zu beachten. Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung bildet die verbindliche Grundlage für sämtliche Prüfintervalle.
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5 Irrtümer, die Hoteliers bei E-Revisionen teuer zu stehen kommen können
1. „Das machen wir nur bei Neuinstallationen.“ Falsch! Elektrische Anlagen und Geräte müssen regelmäßig geprüft werden – nicht nur bei Neuanschaffungen oder Umbauten. Die DGUV Vorschrift 3 schreibt klare Prüfintervalle vor.
2. „Kleine Geräte wie Föhn oder Wasserkocher sind doch harmlos.“ Nein – gerade ortsveränderliche Geräte sind besonders prüfpflichtig, weil sie häufig genutzt und bewegt werden. Hier besteht erhöhtes Risiko.
3. „Unsere Versicherung zahlt im Schadensfall sowieso.“ Achtung: Ohne gültige Prüfprotokolle (z. B. nach VdS 3602) kann der Versicherungsschutz gefährdet sein – besonders bei Bränden durch elektrische Defekte.
4. „Die Hausmeister kennen sich aus, das reicht.“ Nur Elektrofachkräfte oder zertifizierte Prüfer dürfen rechtsgültige
E-Prüfungen durchführen. Alles andere ist ein Haftungsrisiko.
5. „Das ist reine Bürokratie – bringt uns nichts.“ Im Gegenteil: E-Revisionen sorgen für Sicherheit, Verlässlichkeit und Schutz vor Ausfällen – ein klarer Vorteil im laufenden Hotelbetrieb.
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