Der Frühling steht in den Startlöchern und die Hotels eröffnen die lang ersehnte Terrassensaison. Haben Sie an den richtigen Schutz für Ihr Mobiliar gedacht?
Wurden die Werte der Gartenmöbel in der Inhaltsversicherungssumme berücksichtigt, decken die meisten Versicherungen Schäden an Gartenmöbeln ab. Dies bezieht sich jedoch lediglich auf die in der Sachpolice versicherten Gefahren.
Über den Hotel- Rahmenvertrag von Martens & Prahl Hotelsachversicherung gelten Schäden am im Freien befindlichen Betriebseinrichtungen, wie z. B. Terrassenstühle- und Tische sowie Sonnenschirme automatisch auch gegen einfachen Diebstahl bis 10.000 EUR mitversichert, solange diese außerhalb der Nutzung angekettet werden.
Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels: