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Obwohl dieses Thema bei den Versicherungsgesellschaften zunehmend an Bedeutung gewinnt, sind viele Versicherungsnehmer noch nicht ausreichend vorbereitet.
Für Hoteliers ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein. Dieser Schutz ist jedoch häufig an bestimmte Obliegenheiten geknüpft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass Versicherer von ihren Kunden die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften verlangen können. Was bedeutet das konkret für Hotelbetreiber und wie kann der Versicherungsschutz durch konsequente Umsetzung dieser Pflichten gesichert werden?
Der Bundesgerichtshof hat in dem Verfahren IV ZR 350/22 entschieden, dass Klauseln in Versicherungsverträgen, die den Versicherungsnehmer zur Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften verpflichten, wirksam sind und nicht gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) verstoßen. Das Urteil betraf einen Fall, in dem der Versicherer nach einem Brandschaden die Leistung verweigert hatte, weil der Brandschaden durch einen nicht abgenommenen Pizzaofen verursacht worden war. Mit dieser Entscheidung wurde klargestellt, dass derartige Klauseln für den Versicherungsnehmer verständlich sind und die Verpflichtung zur Einhaltung einschlägiger Vorschriften als notwendiger Bestandteil des Versicherungsschutzes anzusehen ist.
Für Hoteliers bedeutet dies, dass sie nicht nur die Vertragsbedingungen ihres Versicherers, sondern auch gesetzliche und behördliche Vorschriften beachten müssen.
Grundsätzlich gilt für die Prüfungen von elektrischen Anlagen ein Turnus von 1x jährlich. Bei Mängelfreiheit kann der Versicherer den Turnus auch auf zwei oder drei Jahre verlängern.
Prüfung nach DGUV V3:
Für elektrische Anlagen oder andere technische Einrichtungen sind regelmäßige Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 erforderlich. Diese Vorschrift trägt entscheidend dazu bei, Stromunfälle zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit elektrischer Anlagen zu gewährleisten.
Für Hotels, die z. B. über Wellness- oder Gastronomiebereiche verfügen, können weitere sicherheitsrelevante Vorschriften gelten, die zu beachten sind.
VdS-Prüfung nach Klausel 3602:
Ab bestimmten Versicherungssummen erwarten die Versicherer eine VdS-Prüfung nach Klausel 3602. Diese Prüfung dient dem Sachwertschutz und reduziert nachweislich das Brandrisiko. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien der Feuerversicherer (VdS-Publikationen). Die Prüfung umfasst „Besichtigung, Funktionsprüfung und Messung“ der elektrischen Anlagen.
Das BGH-Urteil schafft Klarheit: Die Einhaltung aller vertraglichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften ist eine wesentliche Voraussetzung für einen umfassenden Versicherungsschutz. Hoteliers sollten sich dieser Pflichten bewusst sein und durch klare Prozesse sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Regelmäßige Kontrollen und eine gute Dokumentation können im Schadensfall entscheidend sein, um Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten.
Das Team von Martens & Prahl HOGA PROTECT ist auf diesem Gebiet zu Hause und lässt Sie damit nicht allein. Wir kümmern uns um Ihr Kleingedrucktes.
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