Obliegenheiten, Sicherheitsvorkehrungen und sonstige Versicherungsbedingungen

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Wie gut kennen Sie die Bedingungen Ihrer Versicherung?

Obwohl dieses Thema bei den Versicherungsgesellschaften zunehmend an Bedeutung gewinnt, sind viele Versicherungsnehmer noch nicht ausreichend vorbereitet.
Für Hoteliers ist ein umfassender Versicherungsschutz unerlässlich, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein. Dieser Schutz ist jedoch häufig an bestimmte Obliegenheiten geknüpft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass Versicherer von ihren Kunden die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften verlangen können. Was bedeutet das konkret für Hotelbetreiber und wie kann der Versicherungsschutz durch konsequente Umsetzung dieser Pflichten gesichert werden?

Hintergrund: BGH-Urteil stärkt Verkehrssicherungspflichten

Der Bundesgerichtshof hat in dem Verfahren IV ZR 350/22 entschieden, dass Klauseln in Versicherungsverträgen, die den Versicherungsnehmer zur Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften verpflichten, wirksam sind und nicht gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) verstoßen. Das Urteil betraf einen Fall, in dem der Versicherer nach einem Brandschaden die Leistung verweigert hatte, weil der Brandschaden durch einen nicht abgenommenen Pizzaofen verursacht worden war. Mit dieser Entscheidung wurde klargestellt, dass derartige Klauseln für den Versicherungsnehmer verständlich sind und die Verpflichtung zur Einhaltung einschlägiger Vorschriften als notwendiger Bestandteil des Versicherungsschutzes anzusehen ist.

Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften – was Hoteliers beachten sollten!

Für Hoteliers bedeutet dies, dass sie nicht nur die Vertragsbedingungen ihres Versicherers, sondern auch gesetzliche und behördliche Vorschriften beachten müssen.

Hier einige Beispiele für wichtige Pflichten, die oft übersehen werden:

  • Einhaltung der Lagervorschriften:
    In der Hotelbranche ist es wichtig, dass Gegenstände wie Gepäck oder Betriebsmittel sicher gelagert werden. Eine häufig übersehene Vorschrift besagt, dass Gegenstände in Lagerräumen mindestens 12 cm über dem Boden gelagert werden müssen, um bei Wasserschäden geschützt zu sein.
  • Überprüfung der Abwasserleitungen: Abflussrohre auf dem Hotelgelände müssen frei von Wurzelwerk gehalten werden, um Verstopfungen und daraus resultierende Schäden zu vermeiden. Diese Aufgabe wird oft vernachlässigt, obwohl die regelmäßige Kontrolle der Abwasserleitungen in vielen Verträgen festgeschrieben ist.
  • Spezielle Prüfpflichten und Zertifizierungen:
    Elektrische Anlagen unterliegen einer Vielzahl von Vorschriften und Regelungen. Die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen an elektrische Anlagen sind oft sehr komplex. In der Praxis kann es daher für die Verantwortlichen sehr herausfordernd sein, die Vielzahl dieser Anforderungen richtig zu verstehen und umzusetzen und sich in diesem komplexen Geflecht aus gesetzlichen und privatrechtlichen Verpflichtungen und deren Abhängigkeiten zurechtzufinden. Eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen ist daher unerlässlich. Elektrische Anlagen müssen einmal jährlich durch einen anerkannten Sachverständigen geprüft werden. Mängel sind fristgerecht zu beseitigen und die Prüfbescheinigung ist dem Versicherer vorzulegen.

Grundsätzlich gilt für die Prüfungen von elektrischen Anlagen ein Turnus von 1x jährlich. Bei Mängelfreiheit kann der Versicherer den Turnus auch auf zwei oder drei Jahre verlängern.

Prüfung nach DGUV V3:
Für elektrische Anlagen oder andere technische Einrichtungen sind regelmäßige Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 erforderlich. Diese Vorschrift trägt entscheidend dazu bei, Stromunfälle zu vermeiden und die Funktionsfähigkeit elektrischer Anlagen zu gewährleisten.

Für Hotels, die z. B. über Wellness- oder Gastronomiebereiche verfügen, können weitere sicherheitsrelevante Vorschriften gelten, die zu beachten sind.

VdS-Prüfung nach Klausel 3602:
Ab bestimmten Versicherungssummen erwarten die Versicherer eine VdS-Prüfung nach Klausel 3602. Diese Prüfung dient dem Sachwertschutz und reduziert nachweislich das Brandrisiko. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien der Feuerversicherer (VdS-Publikationen). Die Prüfung umfasst „Besichtigung, Funktionsprüfung und Messung“ der elektrischen Anlagen.

Um im Schadensfall umfassend abgesichert zu sein, sollten Hoteliers einige Grundsätze beachten:

  • Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durchführen und dokumentieren: Eine regelmäßige Überprüfung und schriftliche Dokumentation durch Fachleute (z. B. VdS-anerkannte Sachverständige) ist unerlässlich. Dies gilt insbesondere für elektrische Anlagen und andere sicherheitsrelevante Einrichtungen im Hotelbetrieb.
  • Mängel fristgerecht beseitigen: Werden bei den Prüfungen Mängel festgestellt, ist es wichtig, diese innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu beseitigen und dem Versicherer die Mängelbeseitigung zu bestätigen.
  • Mitarbeiter schulen: Das Bewusstsein für diese Sicherheitspflichten sollte nicht nur bei den Inhabern, sondern auch bei den Mitarbeitern vorhanden sein. Regelmäßige Schulungen können dazu beitragen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und die Betriebssicherheit Vorrang hat.

Das BGH-Urteil schafft Klarheit: Die Einhaltung aller vertraglichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften ist eine wesentliche Voraussetzung für einen umfassenden Versicherungsschutz. Hoteliers sollten sich dieser Pflichten bewusst sein und durch klare Prozesse sicherstellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Regelmäßige Kontrollen und eine gute Dokumentation können im Schadensfall entscheidend sein, um Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten.

Das Team von Martens & Prahl HOGA PROTECT ist auf diesem Gebiet zu Hause und lässt Sie damit nicht allein. Wir kümmern uns um Ihr Kleingedrucktes.