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Die Hotellerie lässt waschen. Und zwar die Tischwäsche, Bettwäsche und Frottierwäsche. Sage und schreibe 80% aller deutschen Hotels lagert die eigene Hotelwäsche aus. Was viele Hoteliers nicht bedenken ist, dass diese Wäsche im eigenen Inventar versichern werden muss. In den Mietbedingungen der Wäschereien wird vertraglich geregelt, dass mit Ablieferung der Wäsche beim Hotel, der Hotelier solange haftet, bis die schmutzige Wäsche wieder auf dem Wagen der Wäscherei ist. Da die Hotelwäsche lediglich ausgetauscht wird und sich somit dauerhaft eine große Wäscheanzahl im Hotel befindet, muss die eigene Inventarsumme entsprechend angepasst werden.
Saubere Handtücher benötigt Ihr Hotel immer. Aber was passiert, wenn Ihr Zulieferer aufgrund eines Großbrandes im Betrieb keine Handtücher mehr an Sie ausliefern kann? Der Passus ‘Zulieferer-Rückwirkungsschäden’ in Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung entschädigt Sie bei solchen Schäden.
Prüfen Sie am besten noch heute, was Ihre Wäsche- Mietbedingungen von Ihnen fordern.
Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels:







