Auf die Höhe kommt es an und wie sich diese im Schadenfall auswirkt
Wenn man über Versicherungen spricht, dann muss man auch zwangsläufig über die korrekte Höhe der Versicherungssummen nachdenken. Versicherungssummen bilden die Basis einer Versicherung und legen letztendlich auch die maximale Entschädigungsleistung für einen Versicherungsfall fest.
In welchen Sparten können falsche Versicherungssummen fatale Folgen haben?
Das gilt für die Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung aber auch für die Betriebsunterbrechungsversicherung. In all diesen Sparten bildet die Versicherungssumme in der Regel die Basis.
Wie kann die Versicherungssumme in der Sachversicherung (Gebäude- und Inventarversicherung) ermittelt werden?
- Bei einem Neubau werden die Anschaffungskosten bzw. die Baukosten aufaddiert und als Versicherungssumme zugrunde gelegt.
- Man bedient sich eines Sachverständigen für die Gebäude- und/ oder Inhaltsversicherung.
- Man bedient sich eines Wertermittlungsprogramms, das Versicherungssummen anhand von weiteren Daten zum Gebäude und zum Inventar festlegt – beziehungsweise empfiehlt (diese Methode ist allerdings nur bei einfacheren Baustrukturen zu empfehlen).
- Auch die Buchhaltung führt oftmals Inventar- und Anschaffungslisten für das Inventar. Diese können genutzt werden.
Es kommt auch immer wieder vor, dass Versicherungssummen mit Kaufpreisen verwechselt werden. Der Kaufpreis richtet sich nach Angebot und Nachfrage sowie Lage eines Objektes.
Die Versicherungssumme gibt lediglich die notwendigen Geldmittel wieder, die erforderlich sind, um das Objekt in gleicher Art und Güte neu wieder aufzubauen.
Sowohl die Inhalts- und die Gebäudeversicherung sind beides Neuwertversicherungen. Das bedeutet, dass auch stets der Neupreis einer Sache zu Grunde gelegt werden muss, unabhängig vom Alter der Sache.
Wie wird die Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechungsversicherung ermittelt?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet die fixen fortlaufenden Kosten, nach einem versicherten Sachschaden, für einen zuvor festgelegten Zeitraum (z. B. maximal 24 Monate). Bei einer Haftzeit von 24 Monaten wird also der Rohertrag eines Jahres (multipliziert mit 2) zugrunde gelegt. Dieser Rohertrag wird in der Regel auch einmal im Jahr durch den Versicherer beziehungsweise dem Versicherungsmakler abgefragt.
Welche Auswirkungen kann eine zu geringe oder eine zu hohe Versicherungssumme haben?
Eine zu hoch bemessene Versicherungssumme sorgt für einen höheren Beitrag.
Aber: eine zu geringe Versicherungssumme sorgt im Schadenfall für eine Anrechnung der sogenannten Unterversicherung. Mit anderen Worten: der Schaden wird nicht vollständig gezahlt. Folgendes Beispiel verdeutlicht das Ganze:
Die Versicherungssumme eines Gebäudes gemäß Versicherungspolice beträgt 7,0 Mio. EUR.
Nach einem Feuerschaden beträgt die festgestellte Schadenhöhe 2,5 Mio. EUR.
Vor der Regulierung prüft der Versicherer, ob die Versicherungssumme des Gebäudes korrekt bemessen worden ist. Nach der Prüfung stellt sich heraus, dass die Versicherungssumme tatsächlich 10 Mio. EUR betragen müsste, wenn das Gebäude in gleicher Art und Güte, nach einem Schaden wieder aufgebaut werden müsste.
Diese Unterdeckung, von hier 3 Mio. EUR, wird prozentual auf die Entschädigung angerechnet:
Schadenhöhe (2,5 Mio. EUR) x Versicherungssumme (7,0 Mio. EUR)
Versicherungswert (10 Mio. EUR)
= 1.750.000 EUR Entschädigung => 750.000 EUR Kürzung
Wie kann ich am besten als Versicherungsnehmer mitwirken und vermeiden, in solch eine Unterversicherung im Schadenfall zu gelangen?
- Korrekte Festlegung der Versicherungssumme, auf Basis der o. g. Möglichkeiten.
- Vereinbarung einer gleitenden Neuwertversicherung (in der Regel ist dies standardmäßig bei den Versicherern zugrunde gelegt). So ist gewährleistet, dass die Versicherungssummen jedes Jahr mit dem Baupreisindex angepasst werden.
- Rechtzeitige Mitteilung an den Versicherungsmakler oder Versicherer, wenn gravierende bauliche Änderungen stattfinden (Erweiterung der Nutzfläche, Sanierung mit hochwertigeren Materialien, Neuanschaffung des Inventars, Anbau/ Einbau/ Errichtung von sonstigen Grundstücksbestandteilen => PV-Anlagen, Ladestationen, Wallboxen, Blockheizkraftwerke, Poolanlagen, sonstiger Nebengebäude, …).
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