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Hotels nutzen KI (Künstliche Intelligenz) heute bereits in vielen Bereichen: für Social-Media-Posts, Website-Texte, Bilder, Übersetzungen, Chatbots, Bewertungsanalysen oder Gästekommunikation. Mit dem EU AI Act gelten zusätzliche Transparenzpflichten. Besonders wichtig ist: Gäste, Bewerber oder Website-Besucher müssen erkennen können, wenn sie direkt mit einem KI-System kommunizieren – etwa bei einem Chatbot auf der Hotelwebsite. Ein einfacher Hinweis kann lauten: „Dieser Chat wird durch ein KI-System unterstützt.“
Wenn künstlich erzeugte oder wesentlich bearbeitete Inhalte als echt verstanden werden könnten, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein. Das betrifft zum Beispiel KI-generierte Personen, realistisch wirkende Gästeszenen, Hotelbilder oder Werbeinhalte.
Wer KI für Textvorschläge, Übersetzungen oder Ideen nutzt, löst damit nicht automatisch eine öffentliche Kennzeichnungspflicht aus. Kritisch wird es vor allem dort, wo Menschen mit KI interagieren oder wo veröffentlichte Inhalte einen falschen Eindruck von Echtheit erzeugen können.
KI-Tools dürfen nicht ungeprüft mit personenbezogenen Daten gefüttert werden. Gästedaten, Bewerberdaten, Mitarbeiterdaten, Beschwerden, Gesundheitsinformationen, Zahlungsdaten oder interne Vorgänge gehören nicht ohne klare Rechtsgrundlage, vertragliche Prüfung und Sicherheitsbewertung in frei genutzte KI-Systeme. KI-Transparenz ist deshalb nicht nur eine Marketingfrage, sondern Teil eines verantwortungsvollen Datenschutz- und Risikomanagements im Hotel.
Wo wird KI eingesetzt? Welche Inhalte werden mit KI erstellt? Kommuniziert KI direkt mit Gästen? Werden Bilder, Videos oder Stimmen künstlich erzeugt oder stark verändert? Und wer entscheidet vor Veröffentlichung, ob eine Kennzeichnung notwendig ist?
Auch wichtig: das neue Gesetz zur Transparenzpflicht gilt erst für Veröffentlichungen, die nach dem 2. August 2026 entstanden sind.
Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten
Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung.







