Wenn das Navigationssystem unfreiwillig den Besitzer wechselt

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Termin mit Polizei

Autofahren ohne Navigationssystem ist heute fast gar nicht mehr denkbar. Nicht nur, dass eine Karte auf dem Schoss das Fahrverhalten stark beeinträchtigt – nein auch die Ungeduld der übrigen Fahrteilnehmer durch Hupen bringt wohl jeden Fahrer schnell aus dem Konzept.

Ein Hotelier aus dem Ruhrgebiet durfte gleich zweimal innerhalb von 3 Monaten feststellen, dass sein Auto aufgebrochen und das Navigationssystem entwendet worden war. Ein aufgebrochenes Auto bringt fast immer eine Reparatur einer Scheibe, das Beheben von Fahrzeugbeschädigungen und eine längere Bezugszeit eines Navigationsgerätes mit sich.

Das Problem: Einen Mietwagenanspruch besteht im Bereich der Teilkaskoversicherung nicht.

Was sollten Sie bei einem Diebstahlschaden an Ihrem Fahrzeug tun?

Zunächst muss Schaden umgehend der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. Achten Sie bei dem Abschluss Ihrer Kaskoversicherung auf den Versicherungsumfang und sparen Sie nicht am falschen Ende. Kfz- Basisdeckungen haben Kfz- Zubehörteile oft nicht mitversichert.

Unser Hotelier hatte Glück im Unglück. Der Versicherungsumfang beinhaltete die Absicherung von Zubehörteilen. Zudem war das fest verbaute Navigationssystem noch kein Jahr alt, so konnte auf den Abzug neu für alt verzichtet werden.

Kurze Abstimmungswege zwischen der Werkstatt und dem Versicherer haben schnell dazu geführt, dass unser Hotelier nicht mehr durch die Gegend irren muss, sondern in seinem Fahrzeug schnell an sein Ziel navigiert wird.

Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels: