Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, die Dritte gegen Sie oder den Betrieb erheben. Zunächst wird geprüft, ob Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung besteht.


Wird die Deckung durch den Haftpflichtversicherer bestätigt, wird geprüft, ob es sich um berichtigte oder unberechtigte Haftpflichtansprüche handelt.

Berechtigte Ansprüche werden durch den Haftpflichtversicherer beglichen; unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Man spricht bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen von „passivem Rechtsschutz“.

Besteht keine Deckung, kann eine Abwicklung über den bestehenden Vertrag nicht erfolgen.

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