Barrierefreiheitsstärkungs- Gesetz und die Auswirkungen auf eine Hotel-Webseite

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Als Hotelier ist es wichtig, sich über die rechtlichen Anforderungen im E-Commerce zu informieren. Neue Pflichten ergeben sich für viele Hotels durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Dieses Gesetz verpflichtet Diensteanbieter ab Juni 2025, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies soll sicherzustellen, dass alle Nutzerinnen und Nutzer, unabhängig von etwaigen Einschränkungen, problemlos auf die angebotenen Dienste zugreifen können.

Welche Hotels sind betroffen?

Das Gesetz gilt nicht, wenn Ihr Hotel weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2,0 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2,0 Mio. Euro hat. Erfüllt Ihr Hotel jedoch auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht – beschäftigt es also mehr als 9 Mitarbeiter oder überschreitet es die Umsatzgrenze – gelten die Anforderungen des BFSG uneingeschränkt.

Ein Beispiel zum besseren Verständnis:

Beispiel: Ihr Hotel beschäftigt 12 Mitarbeiter und erzielt einen Jahresumsatz von 3,0 Millionen Euro. In diesem Fall sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Website so zu gestalten, dass die Website und alle Buchungs- und Reservierungsvorgänge barrierefrei sind.

Was sind Dienste des elektronischen Geschäftsverkehrs?

Das Gesetz spricht hier von „Telemedien“, also Diensten, die über das Internet oder mobile Endgeräte angeboten werden. In Ihrem Fall fallen darunter alle Funktionen Ihrer Website, die es Gästen ermöglichen, Zimmer zu buchen, Reservierungen vorzunehmen oder Zusatzleistungen wie Spa-Behandlungen oder Restaurantplätze zu reservieren. Auch ein eventuell integrierter Online-Shop (Internet Booking Engine oder Online Tischreservierung) muss barrierefrei gestaltet sein.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie die Anforderungen noch nicht erfüllen, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Web-Dienstleister in Verbindung setzen. Gemeinsam können Sie den erforderlichen Aufwand klären und sicherstellen, dass alle notwendigen Anpassungen rechtzeitig umgesetzt werden. Die Anforderungen reichen von der Farbgestaltung mit guten Kontrasten (also keine weiße Schrift auf hellgrauem Button) über die Beschriftung von Fotos mit Alternativtexten (damit sich auch Blinde vorstellen können, was ein Bild aussagt) bis hin zur Nutzbarkeit Ihrer Website und Ihres Shops mit einem Screenreader.

Weitere Informationen und Hilfe

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet auf ihrer Website umfassende Informationen zum BFSG, einschließlich FAQs und Leitfäden. Diese Ressourcen können Ihnen helfen, sich ein genaues Bild von den Anforderungen zu machen und sicherzustellen, dass Ihr Hotel den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wenn Sie Ihr Hotel rechtzeitig auf diese Anforderungen vorbereiten, sichern Sie sich nicht nur die Zufriedenheit Ihrer Gäste und die Reichweite Ihrer Website, sondern minimieren auch das Risiko rechtlicher Konsequenzen.

Die Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT stehen Ihnen bei Fragen und für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.