Die D&O-Versicherung zählt zu den Berufshaftpflichtversicherungen. Im Gegensatz zu den Unternehmens- oder Betriebshaftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz nicht für außenstehende Dritte gedacht, sondern schützt den für entscheidungsbefugten Mitarbeiter gegen Ansprüche, die persönlich gegen ihn gestellt werden.

Zwei wichtige Funktionen verfolgt die D&O-Versicherung:

1. Ersatz eines berechtigten Vermögensschadens sowie die Übernahme der entsprechenden Prozesskosten

2. Abwehr unberechtigter Ansprüche (passive Rechtsschutzfunktion)

Entscheider können direkt für Fehlentscheidungen sowohl von ihrem eigenen Unternehmen in Anspruch genommen werden (z. B. vom Gesellschafter/ Inhaber) als auch von Dritten wie Kunden, Sozialversicherungsträgern, Behörden, Lieferanten usw.

In vielen Streitigkeiten obliegt es dem beklagten Vorstand oder Manager zu beweisen, dass sie oder er keine Pflichtverletzung begangen und seine Entscheidung mit angemessener Sorgfalt getroffen hat.

Typische Situationen, in denen sich Manager zur Wehr setzen müssen, sind:

  • Umgang mit Cybersicherheit und Datenschutz
  • Schadenersatzansprüche, die aus Fehlentscheidungen der leitenden Mitarbeiter entstehen
  • Ansprüche die von Gläubigern oder Insolvenzverwaltern im Falle einer Unternehmensinsolvenz entstehen (auch der Vorwurf der Insolvenzverschleppung)
  • Ansprüche die aus Fristversäumung entstehen
  • Nichtbeantragung von Fördermitteln oder Subventionen
  • Überteuerte Anschaffung von Materialien, Grundstücken oder sonstigen Sachgütern
    .. und mehr
Hier haben wir einige Schadenbeispiele für Sie zusammengestellt:

Wir sind für Sie da!

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