Private Haftpflichtversicherung

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Kind  verkratzt ein Auto

Eine Privathaftpflichtversicherung ist essenziell, weil sie Sie vor den finanziellen Folgen schützt, wenn Sie unabsichtlich Schäden an Dritten oder deren Eigentum verursachen. Ohne diese Versicherung könnten solche Vorfälle erhebliche Kosten verursachen, die Sie selbst tragen müssten.

Gesetzlich sind Sie zum Ausgleich eines durch Ihr Fehlverhalten verursachten Schadens verpflichtet. Dies reicht von einem Personenschaden, aufgrund einer Streupflichtverletzung auf Ihrem Grundstück, bis hin zu Kleinschäden, wie zum Beispiel das Fallenlassen eines Fotoapparates Ihres Nachbarn. Auch eine Aufsichtspflichtverletzung kann zu einem Schaden führen.

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie und alle im Haushalt lebenden Personen vor den daraus resultierenden finanziellen Belastungen, in Form eines Schadenausgleiches. Gleichzeitig wehrt sie unberechtigte Ansprüche für Sie ab und übernimmt eventuelle Prozesskosten.

Besonders häufig treten folgende Risiken auf, die von einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden:

  • Schäden an fremdem Eigentum: Dies kann passieren, wenn Sie versehentlich das Eigentum anderer Personen beschädigen, wie beispielsweise eine zerbrochene Vase bei einem Freund oder eine beschädigte Brille.
  • Personenschäden: Wenn jemand durch Ihr Verschulden verletzt wird, etwa bei einem Unfall auf der Skipiste oder auf dem Fahrradweg oder wenn jemand in Ihrer Wohnung ausrutscht und sich verletzt.
  • Schäden durch Kinder: Kinder können leicht unabsichtlich Schäden verursachen, wie zum Beispiel das Zerkratzen eines Autos mit einem Fahrrad.
  • Schäden im Straßenverkehr: Abgesehen von Autounfällen können auch Radfahrer und Fußgänger Schäden verursachen, etwa wenn Sie mit dem Fahrrad ein geparktes Auto streifen.
  • Mietsachschäden: Beschädigungen an gemieteten Wohnungen oder Häusern, wie beispielsweise eine versehentlich beschädigte Tür oder ein zerkratzter Boden.

Geschäftsführer eines bei Martens & Prahl Hoga Protect versicherten Hotels genießen automatisch Versicherungsschutz im Privathaftpflichtbereich, sofern eine Betriebshaftpflicht- Versicherung abgeschlossen gilt. Sollten mehrere Geschäftsführer das Hotel leiten, empfehlen wir eine namentliche Benennung.

Unsere Empfehlung:
Eine private Haftpflichtversicherung sollte ein MUSS für jedermann sein.
Denken Sie immer daran, dass im schlimmsten Fall Personenschäden Ihre Existenz bedrohen können.

Die Hotelversicherungs-Experten von Martens & Prahl HOGA PROTECT beraten Sie gern zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Hotels: